Wie bekomme ich ein COC für andere Fabrikate?

Die EU-Verordnung 2018/858 regelt die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge. Artikel 36 dieser Verordnung betrifft die Ausstellung der sogenannten Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform, auch bekannt als COC (Certificate of Conformity).

Gemäß diesen Bestimmungen sind die Hersteller dazu verpflichtet, auf Antrag und gegen eine Gebühr dem Fahrzeughalter innerhalb von zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs ein Duplikat des COC in Papierform auszuhändigen. Oder dass das Dokument in allen 24 EU Sprachenverfasst sein kann und akzeptiert wird. Die genauen Verfahrensweisen für diesen Vorgang sowie Fristen sind jedoch leider nicht geregelt. Daher variieren die Prozesse, Anforderungen, Preise und Lieferzeiten je nach Hersteller erheblich.

Unser Ziel ist es, den Beschaffungsprozess für ein COC-Duplikat zu vereinfachen und ihn von der Bestellung bis zur Lieferung optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse als Kunde anzupassen. Bei den von uns angebotenen Fabrikaten funktioniert dies reibungslos. Jedoch gibt es auch andere Hersteller, bei denen aufgrund unterschiedlicher Prozesse oder langer Lieferzeiten ein zufriedenstellendes Kundenerlebnis von uns nicht gewährleistet werden kann. Trotzdem möchten wir Ihnen Unterstützung bieten und Ihnen den offiziellen Weg zur Beschaffung dieses COC-Dokuments aufzeigen.

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